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1508 Group A/S

Aktieselskab (A/S) · København K, Dänemark · LEI 549300ZIFUXTYGK5TE65
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

1508 Group A/S ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 39690438 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktieselskab (A/S) – Aktiengesellschaft (Dänemark). 1508 Group A/S ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. Oktober 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Februar 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 28. Oktober 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 28. Oktober 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktieselskab (A/S)
Aktiengesellschaft (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer39690438
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftWilders Plads 13 A, 2., 1403 København K, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.06.2018
LEI549300ZIFUXTYGK5TE65
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben15.10.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.02.2022
Nächste LEI-Erneuerung28.10.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

1508 Group A/S diese Einheit
1508.DK A/S Dänemark abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)