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ΑΦΟΙ ΧΑΪΤΟΓΛΟΥ ΑΝΩΝΥΜΟΣ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ ΚΑΙ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ

Ανώνυμη Εταιρία (SA) · THESSALONIKI, Griechenland · LEI 2138007CHS21WNJ2F221
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ΑΦΟΙ ΧΑΪΤΟΓΛΟΥ ΑΝΩΝΥΜΟΣ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ ΚΑΙ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ist in Griechenland registriert und im Register „General Commercial Registry (G.E.MI.)“ unter der Nummer 057348704000 eingetragen. Die Rechtsform ist Ανώνυμη Εταιρία (SA) – Aktiengesellschaft (Griechenland). ΑΦΟΙ ΧΑΪΤΟΓΛΟΥ ΑΝΩΝΥΜΟΣ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ ΚΑΙ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformΑνώνυμη Εταιρία (SA)
Aktiengesellschaft (Griechenland)
RegisterGeneral Commercial Registry (G.E.MI.) · Website des Registers
Registernummer057348704000
RegisterstelleUnion of Hellenic Chambers
RechtsordnungGriechenland
SitzanschriftKALOCHORI, 57009 THESSALONIKI, Griechenland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.01.1985
LEI2138007CHS21WNJ2F221
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ΑΦΟΙ ΧΑΪΤΟΓΛΟΥ ΑΝΩΝΥΜΟΣ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ ΚΑΙ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ diese Einheit
BOLERO ΖΑΧΑΡΩΔΗ ΘΡΑΚΗΣ Α.Ε. Griechenland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)