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ΙΟΝΙΑΝ ΚΑΛΚ ΑΕ

Ανώνυμη Εταιρία (SA) · PIRAEUS, Griechenland · LEI 2138007IVFF9WKK2EX88
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

ΙΟΝΙΑΝ ΚΑΛΚ ΑΕ ist in Griechenland registriert und im Register „General Commercial Registry (G.E.MI.)“ unter der Nummer 044326307000 eingetragen. Die Rechtsform ist Ανώνυμη Εταιρία (SA) – Aktiengesellschaft (Griechenland). ΙΟΝΙΑΝ ΚΑΛΚ ΑΕ ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Juli 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Juli 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 23. Juli 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 23. Juli 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformΑνώνυμη Εταιρία (SA)
Aktiengesellschaft (Griechenland)
RegisterGeneral Commercial Registry (G.E.MI.) · Website des Registers
Registernummer044326307000
RegisterstelleUnion of Hellenic Chambers
RechtsordnungGriechenland
SitzanschriftSOTIROS DIOS 13, 18535 PIRAEUS, Griechenland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.03.1976
LEI2138007IVFF9WKK2EX88
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben23.07.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.07.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)