ENDEFR
Startseite › China › 长兴城市建设投资集团有限公司

长兴城市建设投资集团有限公司

企业 · 湖州市, China · LEI 300300O4UH3LTUKRL490
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

长兴城市建设投资集团有限公司 ist in China registriert und im Register „全国企业信用信息公示系统“ unter der Nummer 913305227996485876 eingetragen. Die Rechtsform ist 企业 – Unternehmen (China). 长兴城市建设投资集团有限公司 ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. März 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 27. November 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. September 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. September 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsform企业
Unternehmen (China)
Register全国企业信用信息公示系统 · Website des Registers
Registernummer913305227996485876
Registerstelle国家市场监督管理总局
RechtsordnungChina
Sitzanschrift浙江省湖州市长兴县龙山街道兴国商务楼1幢1206室, 313000 湖州市, China
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.03.2007
LEI300300O4UH3LTUKRL490
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben26.03.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert27.11.2023
Nächste LEI-Erneuerung19.09.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

长兴城市建设投资集团有限公司 diese Einheit
浙江滨河实业有限公司 China abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)