A&A HOLDINGS GROUP LTD.
Kurzprofil
A&A HOLDINGS GROUP LTD. ist auf den Britischen Jungferninseln registriert und im Register „Register of Companies“ unter der Nummer 1711854 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). A&A HOLDINGS GROUP LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 14. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. August 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 14. Dezember 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 14. Dezember 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | company limited by shares (Ltd) Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln) |
|---|---|
| Register | Register of Companies · Website des Registers |
| Registernummer | 1711854 |
| Registerstelle | Registry of Corporate Affairs (British Virgin Islands Financial Services Commission) |
| Rechtsordnung | Britische Jungferninseln |
| Sitzanschrift | Trident Trust Company (B.V.I), Limited Trident Chambers, 146 Road Town Tortola, Britische Jungferninseln |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| LEI | 254900HBM61G7X8LQF27 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 14.12.2017 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 22.08.2024 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 14.12.2018 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | teilweise bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.