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A.E. Wijnsma Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rotterdam, Niederlande · LEI 724500J9YFXR580DVA41
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

A.E. Wijnsma Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 24441195 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). A.E. Wijnsma Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. Juni 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 7. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer24441195
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftBoompjes 258, 3011XZ Rotterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.08.2008
LEI724500J9YFXR580DVA41
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben07.06.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung07.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

A.E. Wijnsma Beheer B.V. diese Einheit
A.E. Wijnsma B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)