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A.G. INDUSTRIES PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · GURUGRAM, Indien · LEI 3358004PNJIRPN7X7793
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

A.G. INDUSTRIES PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U27300HR1991PTC031378 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). A.G. INDUSTRIES PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 14. Juni 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU27300HR1991PTC031378
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftPLOT NO. GP-9, HSIDC INDUSTRIAL AREA, 122015 GURUGRAM, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.08.1991
LEI3358004PNJIRPN7X7793
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben14.06.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

A.G. INDUSTRIES PRIVATE LIMITED diese Einheit
AG INDUSTRIES (BAWAL) PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)