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A.J. and R.G.Barber Limited

Private Limited Company (Ltd) · Shepton Mallet, Vereinigtes Königreich · LEI 894500S7RH3IAYCK2275
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

A.J. and R.G.Barber Limited ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 00551460 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). A.J. and R.G.Barber Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. August 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer00551460
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftMaryland Farm, Ditcheat,Smiths Lane, BA46PR Shepton Mallet, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.07.1955
LEI894500S7RH3IAYCK2275
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.08.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

A.J. and R.G.Barber Limited diese Einheit
SOMERDALE INTERNATIONAL LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)