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A.W. Jakobs Groep B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Amsterdam, Niederlande · LEI 724500TVSJO6GGJQ6P14
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

A.W. Jakobs Groep B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 34251540 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). A.W. Jakobs Groep B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 9 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 16. März 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer34251540
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftHerengracht 520, 1017CC Amsterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.07.2006
LEI724500TVSJO6GGJQ6P14
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben16.03.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

A.W. Jakobs Groep B.V. diese Einheit
All Capital Holding B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 9 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)