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A2B-online Next B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Hazerswoude-Dorp, Niederlande · LEI 724500KOA05HB80PDX68
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

A2B-online Next B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 86129341 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). A2B-online Next B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 17. Mai 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer86129341
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftDenemarkenlaan 11, 2391PZ Hazerswoude-Dorp, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.04.2022
LEI724500KOA05HB80PDX68
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.05.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

A2B-online Next B.V. diese Einheit
A2B-Online B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)