ENDEFR
Startseite › Indien › ABHAY CARRIERS PRIVATE LIMITED

ABHAY CARRIERS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · Kolkata, Indien · LEI 335800FHA9CEIATMS535
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ABHAY CARRIERS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U67221WB1996PTC081916 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). ABHAY CARRIERS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 26. Juli 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 25. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU67221WB1996PTC081916
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift27 WESTON ST, 700012 Kolkata, Indien
Anschrift der Hauptverwaltung27 WESTON ST, 700012 KOLKATA, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.10.1996
LEI335800FHA9CEIATMS535
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.07.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung25.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ABHAY CARRIERS PRIVATE LIMITED diese Einheit
ACPL INDUSTRIES PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)