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Abu Dhabi Islamic Bank

Joint Stock Public Company · Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate · LEI 5493006DOLY8O98XHD74
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Abu Dhabi Islamic Bank ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten registriert und im Register „Abu Dhabi Commercial Directory“ unter der Nummer CN-1001923 eingetragen. Abu Dhabi Islamic Bank ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 1. Dezember 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformJoint Stock Public Company
RegisterAbu Dhabi Commercial Directory · Website des Registers
RegisternummerCN-1001923
RegisterstelleAbu Dhabi Department of Economic Development
RechtsordnungVereinigte Arabische Emirate (AE-AZ)
SitzanschriftPO Box 313, Baniyas Street, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.05.1997
LEI5493006DOLY8O98XHD74
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.12.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Abu Dhabi Islamic Bank diese Einheit
اديب كابيتال ليميتد Vereinigte Arabische Emirate
ADIB (UK) LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)