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ACL Cables PLC

Public Limited Liability Company · Colombo, Sri Lanka · LEI 2549009UC3A4UEUIDB19
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

ACL Cables PLC ist in Sri Lanka registriert. ACL Cables PLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. Mai 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Mai 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. Mai 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. Mai 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Liability Company
Register · Website des Registers
RegisternummerPQ 102
RegisterstelleDepartment of Registrar of Companies
RechtsordnungSri Lanka
Sitzanschrift60 Rodney Street, 00800 Colombo, Sri Lanka
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.05.1920
LEI2549009UC3A4UEUIDB19
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben20.05.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.05.2023
Nächste LEI-Erneuerung20.05.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ACL Cables PLC diese Einheit
ACL Metals and Alloys (Private) Limited Sri Lanka abgelaufen
Ceylon Copper (Pvt) Ltd. Sri Lanka abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)