ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › ACM Emerging Markets Master Fund I, L.P.

ACM Emerging Markets Master Fund I, L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln · LEI 549300HVEGQ7PTOS4T91
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

ACM Emerging Markets Master Fund I, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 17799 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). ACM Emerging Markets Master Fund I, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. August 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer17799
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftUgland House, South Church Street, P. O. Box 309, c/o MAPLES CORPORATE SERVICES LIMITED, KY1-1104 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.08.2006
LEI549300HVEGQ7PTOS4T91
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.08.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung19.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ACM Emerging Markets Master Fund I, L.P. diese Einheit
ACM AFRICA HOLDINGS, L.P. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)