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ACYFA, S.L.

Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) · Madrid, Spanien · LEI 9598003EAJHAKKQF8F34
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ACYFA, S.L. ist in Spanien registriert und im Register „Handelsregister (Registro Mercantil)“ unter der Nummer 1000241026337 eingetragen. Die Rechtsform ist Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien). ACYFA, S.L. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 15. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien)
RegisterHandelsregister (Registro Mercantil) · Website des Registers
Registernummer1000241026337
RegisterstelleRegistradores de España (Colegio de Registradores de la Propiedad, Mercantiles y de Bien Muebles de España)
RechtsordnungSpanien
SitzanschriftGOITIA 10 2-A, 28027 Madrid, Spanien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.04.1990
LEI9598003EAJHAKKQF8F34
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ACYFA, S.L. diese Einheit
ENPLAST, S.A. Spanien
INNACAM, S.L. Spanien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)