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Aikawa Fiber Technologies Inc.

INCORPORATED / INCORPOREE · Sherbrooke, Kanada · LEI 549300GSXBI8YMBZ7U78
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Aikawa Fiber Technologies Inc. ist in Kanada registriert und im Register „Corporate Registry“ unter der Nummer 868562-2 eingetragen. Aikawa Fiber Technologies Inc. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 21. August 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 7. Juni 2017 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 7. Juni 2017 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformINCORPORATED / INCORPOREE
RegisterCorporate Registry · Website des Registers
Registernummer868562-2
RegisterstelleCorporations Canada
RechtsordnungKanada
Sitzanschrift72 Queen Street, J1M 2C3 Sherbrooke, Kanada
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300GSXBI8YMBZ7U78
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben21.08.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung07.06.2017
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Aikawa Fiber Technologies Inc. diese Einheit
Aikawa Fiber Technologies Trust Kanada abgelaufen
Aikawa Fiber Technologies Oy Finnland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)