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ALGEMENE PARTICIPATIE KERKHOFS

Naamloze vennootschap (NV) · Pelt, Belgien · LEI 549300GKYI8CNMTSRT24
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ALGEMENE PARTICIPATIE KERKHOFS ist in Belgien registriert und im Register „Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE)“ unter der Nummer 0449530662 eingetragen. Die Rechtsform ist Naamloze vennootschap (NV) – Aktiengesellschaft (Belgien). ALGEMENE PARTICIPATIE KERKHOFS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 13. November 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformNaamloze vennootschap (NV)
Aktiengesellschaft (Belgien)
RegisterZentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE) · Website des Registers
Registernummer0449530662
RegisterstelleFederale Overheidsdienst Economie / Service Public Fédéral Economie
RechtsordnungBelgien
SitzanschriftHaltstraat 50, 3900 Pelt, Belgien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.02.1993
LEI549300GKYI8CNMTSRT24
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.11.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert22.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ALGEMENE PARTICIPATIE KERKHOFS diese Einheit
APK infra Belgien abgelaufen
APK Wegenbouw Belgien abgelaufen
N.A.P.K. Holding Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)