ENDEFR
Startseite › Österreich › ALPLA WERKE Beteiligungs-gesellschaft m.b.H.

ALPLA WERKE Beteiligungs-gesellschaft m.b.H.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Hard (Vbg.), Österreich · LEI 529900IW04GRQI067I38
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ALPLA WERKE Beteiligungs-gesellschaft m.b.H. ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 116272p eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). ALPLA WERKE Beteiligungs-gesellschaft m.b.H. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer116272p
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftAllmendstraße 81, 6971 Hard (Vbg.), Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.01.1989
LEI529900IW04GRQI067I38
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben07.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ALPLA WERKE Beteiligungs-gesellschaft m.b.H. diese Einheit
ALPLA MEXICO SA DE CV Mexiko abgelaufen
ALPLA TRADING SA Südafrika abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)