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ALTA ADVISERS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 549300VDESQLVNRY3146
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ALTA ADVISERS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 03150197 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). ALTA ADVISERS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 31. Mai 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer03150197
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftELSLEY HOUSE, 24-30 GREAT TITCHFIELD STREET, W1W 8BF LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.01.1996
LEI549300VDESQLVNRY3146
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.05.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung18.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ALTA ADVISERS LIMITED diese Einheit
Alta Advisers (HK) Limited Hongkong abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)