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ALTANA WEALTH LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800TW3BMETPAIIV03
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ALTANA WEALTH LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 07357803 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). ALTANA WEALTH LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 6. Dezember 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer07357803
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift175 OXFORD STREET, W1D 2JS LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.08.2010
LEI213800TW3BMETPAIIV03
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.12.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ALTANA WEALTH LIMITED diese Einheit
PSSIF LP Vereinigtes Königreich
ALTANA INFLATION TRENDS FUND Kaimaninseln abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)