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Amalia Sound Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Zoetermeer, Niederlande · LEI 724500ATU0TJJPBLHO89
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Amalia Sound Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 51722534 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Amalia Sound Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. April 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer51722534
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftHeliumstraat 7, 2718SL Zoetermeer, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.01.2011
LEI724500ATU0TJJPBLHO89
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.04.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Amalia Sound Holding B.V. diese Einheit
LG Sonic B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)