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AMBIO CAPITAL LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · WORTHING, Vereinigtes Königreich · LEI 213800K2W1ZZM2CV3M23
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

AMBIO CAPITAL LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 12040362 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). AMBIO CAPITAL LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 20. September 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer12040362
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftRIDGEWORTH HOUSE, 5/9 LIVERPOOL GARDENS, BN11 1RY WORTHING, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.06.2019
LEI213800K2W1ZZM2CV3M23
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.09.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

AMBIO CAPITAL LIMITED diese Einheit
BLUECREST HEALTH SCREENING LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)