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ANASHA (IOM) LIMITED

Limited by Shares (2006 Act) · DOUGLAS, Isle of Man · LEI 213800VXYWH9E24FWP52
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

ANASHA (IOM) LIMITED ist auf der Isle of Man registriert und im Register „Companies Registry“ unter der Nummer 012039V eingetragen. Die Rechtsform ist Limited by Shares (2006 Act). ANASHA (IOM) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 8. Februar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. Februar 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. Februar 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. Februar 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited by Shares (2006 Act)
RegisterCompanies Registry · Website des Registers
Registernummer012039V
RechtsordnungIsle of Man
SitzanschriftDOUGLAS CHAMBERS, NORTH QUAY, IM1 4LA DOUGLAS, Isle of Man
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800VXYWH9E24FWP52
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben08.02.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.02.2019
Nächste LEI-Erneuerung08.02.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANASHA (IOM) LIMITED diese Einheit
ANASHA LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)