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ANCHOR EQUITY PARTNERS FUND II, L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300ROI5W5FM96XD02
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

ANCHOR EQUITY PARTNERS FUND II, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). ANCHOR EQUITY PARTNERS FUND II, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 12. April 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 7. Oktober 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 7. Oktober 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
Register · Website des Registers
Registernummer1706902
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftPO Box 309, Ugland House, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI549300ROI5W5FM96XD02
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben12.04.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung07.10.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANCHOR EQUITY PARTNERS FUND II, L.P. diese Einheit
TUMBLER ASIA LTD Malta abgelaufen
TUMBLER LTD Malta abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)