ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › ANCHORAGE ILLIQUID OPPORTUNITIES OFFSHORE MASTER V, L.P.

ANCHORAGE ILLIQUID OPPORTUNITIES OFFSHORE MASTER V, L.P.

limited partnership (LP) · GEORGE TOWN, Kaimaninseln · LEI 54930095BEGPT5JQ6V73
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

ANCHORAGE ILLIQUID OPPORTUNITIES OFFSHORE MASTER V, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer WC-83412 eingetragen. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). ANCHORAGE ILLIQUID OPPORTUNITIES OFFSHORE MASTER V, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 22. Dezember 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 30. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 1. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerWC-83412
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
Sitzanschriftc/o Walkers Corporate Limited, 190 ELGIN AVENUE, KY1-9008 GEORGE TOWN, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungC/O ANCHORAGE CAPITAL GROUP, L.L.C., 10012 NEW YORK, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.12.2015
LEI54930095BEGPT5JQ6V73
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.12.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert30.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung01.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANCHORAGE ILLIQUID OPPORTUNITIES OFFSHORE MASTER V, L.P. diese Einheit
AIO V S.à r.l. Luxemburg

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)