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Andersson Invest B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Nieuwegein, Niederlande · LEI 724500OIPPMFODYAQ787
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Andersson Invest B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 30209455 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Andersson Invest B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 7 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 3. April 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer30209455
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftBertus Aafjeshove 40, 3437JN Nieuwegein, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.11.2005
LEI724500OIPPMFODYAQ787
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.04.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Andersson Invest B.V. diese Einheit
Areim Invest AB Schweden
Gesamte Gruppe ansehen: 7 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)