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ANKUR BIOCHEM PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · BARDHAMAN, Indien · LEI 335800OQZDSWNDQ73I80
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ANKUR BIOCHEM PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U24100WB2008PTC128390 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). ANKUR BIOCHEM PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Januar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU24100WB2008PTC128390
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift33 MASJID BARI LANE ASANSOL, 713301 BARDHAMAN, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.08.2008
LEI335800OQZDSWNDQ73I80
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.01.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung12.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANKUR BIOCHEM PRIVATE LIMITED diese Einheit
ANKOOR DISTILLERIES PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)