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ANTEAK CONCEPTS AND DESIGNS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · DELHI, Indien · LEI 8945007YOWWASFC39N77
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ANTEAK CONCEPTS AND DESIGNS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U36101DL2001PTC112626 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). ANTEAK CONCEPTS AND DESIGNS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 30. Juli 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU36101DL2001PTC112626
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift31 NORTH AVENUEPUNJABI BAGH WEST, 110026 DELHI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.10.2001
LEI8945007YOWWASFC39N77
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.07.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANTEAK CONCEPTS AND DESIGNS PRIVATE LIMITED diese Einheit
BELIEVE INFOTECH PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)