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Antonius Cornelis B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Amsterdam, Niederlande · LEI 7245000O4SLM8OK9ZQ55
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Antonius Cornelis B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 34126191 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Antonius Cornelis B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. August 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 7. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer34126191
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftScheepstimmermanstraat 22, 1019WX Amsterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.12.1999
LEI7245000O4SLM8OK9ZQ55
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben07.08.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung07.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Antonius Cornelis B.V. diese Einheit
Nummer 22 B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)