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ANZ NEW ZEALAND INVESTMENTS LIMITED

Limited Liability Company (Ltd) · Auckland, Neuseeland · LEI 549300D3RZ437284E744
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ANZ NEW ZEALAND INVESTMENTS LIMITED ist in Neuseeland registriert und im Register „Companies Register“ unter der Nummer 424261 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland). ANZ NEW ZEALAND INVESTMENTS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 21. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland)
RegisterCompanies Register · Website des Registers
Registernummer424261
RegisterstelleCompanies Office (Ministry of Business Innovation and Employment)
RechtsordnungNeuseeland
SitzanschriftGround Floor, ANZ Centre, 1010 Auckland, Neuseeland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.03.1989
LEI549300D3RZ437284E744
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung21.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ANZ NEW ZEALAND INVESTMENTS LIMITED diese Einheit
MFL Mutual Fund Neuseeland abgelaufen
SIL Employer Conservative Balanced Fund Neuseeland abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)