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AQA EDUCATION

Private Limited by Guarantee (Ltd) · MANCHESTER, Vereinigtes Königreich · LEI 2138007MEYZF69RLCD51
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

AQA EDUCATION ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 03644723 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited by Guarantee (Ltd). AQA EDUCATION ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 26. April 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. März 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 26. April 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 26. April 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited by Guarantee (Ltd)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer03644723
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftDEVAS STREET, M15 6EX MANCHESTER, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI2138007MEYZF69RLCD51
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben26.04.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.04.2018
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

AQA EDUCATION diese Einheit
THE AQA PENSION SCHEME Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)