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ARMILLARY BIDCO LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 2549009ZHAJZY4BYL867
LEI abgelaufen

Kurzprofil

ARMILLARY BIDCO LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 15236088 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. März 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. März 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 6. März 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 6. März 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer15236088
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift47 Queen Anne Street, Marylebone, W1G 9JG London, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)25.10.2023
LEI2549009ZHAJZY4BYL867
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben06.03.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.03.2025
Nächste LEI-Erneuerung06.03.2025
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ARMILLARY BIDCO LIMITED diese Einheit
AOSPHERE LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt.

Direkte Tochtergesellschaften (1)