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Aro-Yhtymä Oy

Osakeyhtiö (oy) · HELSINKI, Finnland · LEI 984500ET72EA5A767708
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Aro-Yhtymä Oy ist in Finnland registriert und im Register „Unternehmensinformationssystem (YTJ)“ unter der Nummer 0106643-1 eingetragen. Die Rechtsform ist Osakeyhtiö (oy) – Kapitalgesellschaft (Finnland). Aro-Yhtymä Oy ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. Juni 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Februar 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. Juni 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. Juni 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformOsakeyhtiö (oy)
Kapitalgesellschaft (Finnland)
RegisterUnternehmensinformationssystem (YTJ) · Website des Registers
Registernummer0106643-1
RegisterstellePatentti- ja Rekisterihallitus
RechtsordnungFinnland
SitzanschriftPL 5, 00391 HELSINKI, Finnland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI984500ET72EA5A767708
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.06.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.02.2022
Nächste LEI-Erneuerung19.06.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Aro-Yhtymä Oy diese Einheit
Katepal Oy Finnland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)