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ARWADE INFRASTRUCTURE LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · PUNE, Indien · LEI 335800AU2FSLGCPEKZ05
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ARWADE INFRASTRUCTURE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U45200PN2009PLC135065 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). ARWADE INFRASTRUCTURE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 3. Januar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU45200PN2009PLC135065
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftFLAT NO 501 & 502, FP NO, 62/4, CTS NO. 41/4 SANSKRUTI SHILP, 411004 PUNE, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.11.2009
LEI335800AU2FSLGCPEKZ05
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.01.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung02.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ARWADE INFRASTRUCTURE LIMITED diese Einheit
ARWADE STEEL INDUSTRIES LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)