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ASANA PARTNERS FUND II, LP

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300VLDOR49TBCBA91
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

ASANA PARTNERS FUND II, LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). ASANA PARTNERS FUND II, LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 4. Juni 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 3. Juni 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 3. Juni 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer6915147
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER 1209 ORANGE ST, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungC/O Asana Partners, 28203 Charlotte, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI549300VLDOR49TBCBA91
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben04.06.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung03.06.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ASANA PARTNERS FUND II, LP diese Einheit
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.