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B.A.W.M. Bruns Management B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Benschop, Niederlande · LEI 724500SMYWMIWNQ3T438
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

B.A.W.M. Bruns Management B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 30161321 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). B.A.W.M. Bruns Management B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 11. August 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer30161321
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftDamweg 482, 3405CH Benschop, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.12.1999
LEI724500SMYWMIWNQ3T438
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.08.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

B.A.W.M. Bruns Management B.V. diese Einheit
Bridges2Beyond B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)