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B. Westhof Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Sneek, Niederlande · LEI 724500S18BMHTM9XBC63
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

B. Westhof Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 01125065 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). B. Westhof Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 6. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer01125065
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftSpijkerboor 14, 8607KC Sneek, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.12.2007
LEI724500S18BMHTM9XBC63
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

B. Westhof Beheer B.V. diese Einheit
Frisian Shipbuilding Lemmer B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)