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B2C Group B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Weesp, Niederlande · LEI 724500FLR7I6N7A8FP94
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

B2C Group B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 63345846 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). B2C Group B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 8. Juli 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Juli 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. Juli 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. Juli 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer63345846
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftZuiderzeelaan 80, 1382JW Weesp, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.05.2015
LEI724500FLR7I6N7A8FP94
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben08.07.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.07.2019
Nächste LEI-Erneuerung08.07.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

B2C Group B.V. diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.