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BAGADIYA BROTHERS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · Raipur, Indien · LEI 335800ESDGGAW9CJQV06
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BAGADIYA BROTHERS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U51101CT2002PTC022248 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). BAGADIYA BROTHERS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 15. Februar 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU51101CT2002PTC022248
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftBagadiya Mansion, Ground Floor, Jawahar Nagar, 492001 Raipur, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.08.2002
LEI335800ESDGGAW9CJQV06
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.02.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BAGADIYA BROTHERS PRIVATE LIMITED diese Einheit
BAGADIYA BROTHERS (SINGAPORE) PTE. LTD. Singapur

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)