ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › BALYASNY ASSET MANAGEMENT L.P.

BALYASNY ASSET MANAGEMENT L.P.

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI IEY25V8W6D7HRX2LB395
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BALYASNY ASSET MANAGEMENT L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). BALYASNY ASSET MANAGEMENT L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 11 Tochtergesellschaften in 7 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 11 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 17. September 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer3468046
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung444 W. Lake St., 60606 Chicago, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.12.2001
LEIIEY25V8W6D7HRX2LB395
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.09.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 11 Tochtergesellschaften in 7 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (11)

Änderungsverlauf

27.04.2026Sitzanschrift geändert