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Banaras B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Eindhoven, Niederlande · LEI 7245009N9XVA4WYCL321
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Banaras B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 76882012 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Banaras B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 24. Januar 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer76882012
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftNoord Brabantlaan 2, 5651LX Eindhoven, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.12.2019
LEI7245009N9XVA4WYCL321
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.01.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung24.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Banaras B.V. diese Einheit
Mosaic Microliving Holding I B.V. Niederlande
Mosaic World Holding B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)