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Banco Panameno de la Vivienda, S.A.

Sociedad Anónima (S.A.) · Panama, Panama · LEI 549300E1TIQKNI1G6X74
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Banco Panameno de la Vivienda, S.A. ist in Panama registriert und im Register „Registro Público de Panamá“ unter der Nummer 64474 eingetragen. Die Rechtsform ist Sociedad Anónima (S.A.). Banco Panameno de la Vivienda, S.A. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 2. November 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 2. November 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformSociedad Anónima (S.A.)
RegisterRegistro Público de Panamá · Website des Registers
Registernummer64474
RechtsordnungPanama
SitzanschriftAvenida La Rotonda y Boulevard Costa del Este, P.H. Grupo Mundial, 0816-03366 Panama, Panama
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300E1TIQKNI1G6X74
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben15.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung02.11.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Banco Panameno de la Vivienda, S.A. diese Einheit
BANVIVIENDA ASSETS, INC. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt.

Direkte Tochtergesellschaften (1)