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BANG OVERSEAS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · Mumbai, Indien · LEI 984500FC514P401F9C43
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BANG OVERSEAS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L51900MH1992PLC067013 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). BANG OVERSEAS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 2. Juli 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL51900MH1992PLC067013
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift405-406, Kewal Industrial Estate, Senapati Bapat Marg, 400013 Mumbai, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.06.1992
LEI984500FC514P401F9C43
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.07.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BANG OVERSEAS LIMITED diese Einheit
VEDANTA CREATIONS LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)