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BAYVIEW ASSET MANAGEMENT, LLC

Limited Liability Company · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 549300YJRSPSK5DWGL35
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BAYVIEW ASSET MANAGEMENT, LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten). BAYVIEW ASSET MANAGEMENT, LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 18. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer4573255
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, 19808 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung4425 Ponce de Leon Boulevard, 33136 Coral Gables, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.07.2008
LEI549300YJRSPSK5DWGL35
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BAYVIEW ASSET MANAGEMENT, LLC diese Einheit
BAYVIEW FUND MANAGEMENT LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)