ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › BAYVIEW OPPORTUNITY MASTER FUND V, L.P.

BAYVIEW OPPORTUNITY MASTER FUND V, L.P.

company limited by guarantee (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300KQGC37KXSMC783
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BAYVIEW OPPORTUNITY MASTER FUND V, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist company limited by guarantee (Ltd). BAYVIEW OPPORTUNITY MASTER FUND V, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 10. Januar 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by guarantee (Ltd)
Register · Website des Registers
Registernummer1344486
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Intertrust Corporate Services (Cayman) Limited, 190 Elgin Avenue, KY1-9005 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung190 Elgin Avenue, KY1-9005 George Town, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.02.2017
LEI549300KQGC37KXSMC783
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.01.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BAYVIEW OPPORTUNITY MASTER FUND V, L.P. diese Einheit
BAYVIEW RECOURSE TRUST 2019-1 Vereinigte Staaten
BOF-V AL Corp. Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)