BCI MINERALS LIMITED
Kurzprofil
BCI MINERALS LIMITED ist in Australien registriert und im Register „Gesellschaftsregister (ASIC)“ unter der Nummer 120 646 924 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Company limited by shares (Ltd) – Aktiengesellschaft (Australien). BCI MINERALS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. Der LEI wurde am 6. September 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Dezember 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 3. September 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 3. September 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | Public Company limited by shares (Ltd) Aktiengesellschaft (Australien) |
|---|---|
| Register | Gesellschaftsregister (ASIC) · Website des Registers |
| Registernummer | 120 646 924 |
| Registerstelle | The Australian Securities and Investment Commission (ASIC) |
| Rechtsordnung | Australien |
| Sitzanschrift | 1 ALTONA STREET, 6005 WEST PERTH, Australien |
| Anschrift der Hauptverwaltung | LEVEL 2, 1 ALTONA STREET, 6005 WEST PERTH, Australien |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 10.07.2006 |
| LEI | 5299004FJTHY3B0V6164 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 06.09.2019 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 08.12.2025 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 03.09.2025 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
- Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.