ENDEFR
Startseite › Niederlande › BE MERCURY B.V.

BE MERCURY B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · AMSTERDAM, Niederlande · LEI 213800YM4RGDXCEQFY46
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BE MERCURY B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 74153129 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). BE MERCURY B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 1. April 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer74153129
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftTELEPORT BOULEVARD 110 UNIT A, 5.21, 1043EJ AMSTERDAM, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.02.2019
LEI213800YM4RGDXCEQFY46
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.04.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BE MERCURY B.V. diese Einheit
Hanse Holdings S.à r.l. Luxemburg

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)