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BECK & POLLITZER ENGINEERING LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · DARTFORD, Vereinigtes Königreich · LEI 213800JKW1JFDG5BY944
LEI aktiv

Kurzprofil

BECK & POLLITZER ENGINEERING LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 02874076 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Dezember 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer02874076
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftSUITE 2, 2ND FLOOR, RIVERBRIDGE HOUSE ANCHOR BOULEVARD, CROSSWAYS BUSINESS PARK, DA2 6SL DARTFORD, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.11.1993
LEI213800JKW1JFDG5BY944
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.12.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung12.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BECK & POLLITZER ENGINEERING LIMITED diese Einheit
BECK & POLLITZER FRANCE SAS Frankreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)