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BENCHMARK FINANCIAL PLANNING LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · Horsham, Vereinigtes Königreich · LEI 636700RELWBRBF8SCO26
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BENCHMARK FINANCIAL PLANNING LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 07572431 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). BENCHMARK FINANCIAL PLANNING LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. Februar 2026 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer07572431
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftLanghurst Wood Road, Broadlands Business Campus, RH12 4QP Horsham, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.03.2011
LEI636700RELWBRBF8SCO26
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.02.2026
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BENCHMARK FINANCIAL PLANNING LIMITED diese Einheit
MARK CARDY CONSULTANCY LTD Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)