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BENGAL BEVERAGES PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · HOOGHLY, Indien · LEI 335800D1C548GGW3L248
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BENGAL BEVERAGES PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U15549WB1995PTC074468 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). BENGAL BEVERAGES PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. Dezember 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU15549WB1995PTC074468
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftDURGAPUR EXPRESSAYDUNKUNI COAL COMPLEX, 712310 HOOGHLY, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.09.1995
LEI335800D1C548GGW3L248
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.12.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung12.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BENGAL BEVERAGES PRIVATE LIMITED diese Einheit
GLOBAL ACQUA PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)